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Krankentaggelder im Arbeitsrecht: Alles was wichtig ist
Krankentaggeld
Bei Krankheit muss der Arbeitgeber den Lohn für eine begrenzte Zeit weiter bezahlen. Hierbei handelt es sich um die so genannte Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall (Art. 324a OR). Der Arbeitgeber zahlt also Krankentaggeld.
Skalen
Nach Ablauf der Probezeit bekommen alle Arbeitnehmende in der Schweiz Krankentaggeld. Falls der Arbeitgeber keine Tageldversicherung abgeschlossen hat, kommen die Zürcher, Berner oder Basler Skalen zur Anwendung.
3 Wochen
Im ersten Dienstjahr muss der Arbeitgeber ab dem 1. Krankheitstag 100% des Lohns als Krankentaggeld für maximal 3 Wochen bezahlen, falls keine Kranken-Taggeldversicherung abgeschlossen wurde (Art. 324a Abs. 1 OR).
720 Tage
Falls eine Krankentaggeld-Versicherung besteht, kann vereinbart werden, dass erst ab dem 4. Krankheitstag 80% des Lohns als Krankentaggeld bezahlt wird. Der Anspruch besteht dann aber für maximal 720 Tage.
Gesamtarbeitsvertrag
Arbeitgeber können das Risiko der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall versichern. In gewissen Branchen (z.B. dem Gastgewerbe) müssen Arbeitgeber allerdings gemäss Gesamtarbeitsvertrag eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen.
Sozialabzüge (AHV)
Auf Krankentaggeld, dass direkt vom Arbeitgeber bezahlt wird, sind die normalen Sozialabzüge für AHV/IV, ALV etc. vorzunehmen. Taggelder der Krankentaggeld-Versicherung unterliegen keinen Abzügen für die Schweizer Sozialversicherung.
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Ihre Beratung am Telefon in Sachen Krankentaggeld war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
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